Funkfreie Gebiete für Mensch & Natur

Funkfreie Gebiete für Mensch & Natur

Im Mai 2011 forderte der Europarat alle Regierungen der europäischen Länder zu einer Wende hinsichtlich der Mobilfunkpolitik auf: Die europäischen Regierungen sollten ihr Möglichstes tun, um die Strahlenbelastung durch den Mobilfunk zu reduzieren. Dazu wurden konkrete Sofortmaßnahmen im Rahmen einer Vorsorgepolitik vorgeschlagen, wie Aufklärungskampagnen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, edukative Maßnahmen, mit dem Ziel den Handygebrauch rigoros einzuschränken, sowie Schulen als WLAN-freie Zonen. Für elektrosensible Menschen wurde die Erhaltung oder Schaffung funkfreier Gebiete gefordert. Außerdem die Anerkennung der athermischen gesundheitsschädlichen Wirkungen der Mikrowellenstrahlung, mit der dich daraus ergebenden, zwingenden Senkung der Grenzwerte.

mobilfunk-sendeanlageMobilfunk ist in unserer Zeit nicht mehr wegzudenken und sorgt neben anderen Vorteilen natürlich auch für eine gewisse Sicherheit im Ernstfall. Daher: Eine Abschaffung steht nicht zur Diskussion. Jedoch reagieren mit der nahezu flächendeckenden Versorgung durch die GSM-, UMTS- und LTE-Netze immer mehr Menschen empfindlich auf elektromagnetische Strahlung. Der Umwelt- und Verbraucherorganisation „Diagnose Funk“ zufolge rechnet man derzeit mit 10-15% der Bevölkerung. Tendenz steigend. Diese und alle anderen Menschen sollten strahlungsfreie Rückzugsorte gesichert bekommen. Und dies nicht nur in der eigenen abgeschirmten Wohnung.

Seit der Einführung des LTE-Standards (2010), für den die Betreiber die Auflage erhielten zuerst die unterversorgten, ländlichen Gebiete abzudecken, sodass gerade dort inzwischen von einer höheren Strahlenbelastung „profitiert“ werden kann. In Deutschland gibt es kaum noch „weiße Flecken“ auf der Mobilfunk-Landkarte. Zum Schutz von Mensch und Natur sollten jedoch ganz bewusst Freizonen erhalten oder geschaffen werden. Wo nicht eine ganze Gemeinde an einem Strang zieht und sich gegen Mobilfunksender im Umkreis ausspricht, bieten sich vor allem Nationalparks für einen gesetzlichen Schutz an.

Wo „weiße Zonen“ existieren, handelt es sich entweder um

wifi_deletedünnbesiedelte Gebiete, die aufgrund der geographischen Voraussetzung schlecht zu erschließen und marktwirtschaftlich uninteressant sind. Hierzu zählen z. B. einige wenige verbleibende Täler in der Alpenregion.

wifi_deleteGebiete, die aufgrund „höheren Interesses“ mobilfunkfrei gehalten werden, wie z. B. die National Radio Quiet Zone im Osten der USA, wo der Empfang des Green-Bank-Teleskops nicht durch Mobilfunk gestört werden soll.

wifi_deleteGebiete, die durch Bürgerinitiativen oder den Einsatz engagierter Einzelpersonen geschützt werden, wie z. B. der Parc del Carnè in Italien (PDF) und andere Gebiete insbesondere in Frankreich und Spanien. In Deutschland kämpfte der Verein Weisse Zone Rhön für eine strahlungsreduzierte Gemeinde Mansbach. Die Bemühungen wurden allerdings durch die Einrichtung einer TETRA-Sendeanlage zunichte gemacht.

Auch wenn elektrosensible Menschen dringend Bedarf an mobilfunkfreien, naturnahen Erholungsräumen haben – und der Erhalt solcher Zonen auch für die Natur wichtig wäre – wird es wohl noch etwas dauern, bis Gemeinden (und Touristikvereine) die Chancen erkennen, die in einem konsequenten Schutz oder Aufbau „weißer Zonen“ liegen.

Bildquellen: Rainer Sturm/pixelio.de (Bild 1), Tom Mueck/pixelio.de (Bild 2)

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